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   VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172   

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VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 (https://dejure.org/2020,44660)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 (https://dejure.org/2020,44660)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 9 CS 20.2172 (https://dejure.org/2020,44660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7, § 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 23; BayBO § 6 Abs. 5
    Nachbarklage gegen Bauvorhaben wegen fehlender Befreiung vom Mindestgrenzabstand

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben wegen fehlender Befreiung vom Mindestgrenzabstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 9 CS 17.345

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Zwar sind Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) grundsätzlich nicht drittschützend (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Letztlich ausschlaggebend ist jedoch eine wertende Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Denn bei nachbarschützenden Festsetzungen führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 35; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Denn bei nachbarschützenden Festsetzungen führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 35; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 9 CS 17.1987

    Festsetzung einer Bauweise im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Denn bei nachbarschützenden Festsetzungen führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 35; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 und B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Dies gilt auch, wenn an sich notwendige Befreiungen nicht erteilt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Dass die Mindestgrenzabstände in Teilen des Bebauungsplans und Teilen der Baugebiete unterschiedlich sind, steht dem nicht entgegen (vgl. HambOVG, B.v. 25.6.2019 - 2 Bs 100/19 - juris Rn. 31, 53), da jedenfalls die gleichmäßige Verteilung oder einvernehmliche Abweichung der beteiligten Nachbarn einheitlich gilt.
  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 und B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 18.94

    Verlust der Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage durch den Anbau an ein

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Aufgrund der konkreten Ausgestaltung dürfte die Poolanlage hier vielmehr als Bestandteil des Hauptgebäudes anzusehen sein (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.1994 - 4 B 18.94 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832

    Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2020 - 9 CS 20.2172
    Anders als das Verwaltungsgericht ausführt, dürfte es sich insoweit nicht um Erweiterungen der Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO handeln, weil nach dem zum Zeitpunkt des Satzungserlasses 1987 geltenden Art. 7 Abs. 1 BayBO a.F. die Abstandsflächenvorschriften unberührt geblieben sind, wenn nicht ausdrücklich abweichende Abstandsflächenregelungen getroffen wurden (vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2020 - 15 B 19.832 - juris Rn. 21 und U.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 4 VR 3.15

    Abänderungsverfahren; Beteiligtenstellung; Rubrum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 A 10264/16

    Nachbarschützende Festsetzung einer Baugrenze

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171

    Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1595

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses

  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 9 CS 14.84

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen eines

  • VGH Bayern, 19.11.2015 - 1 CS 15.2108

    Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Interessenausgleich,

  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 9 CS 16.885

    Erfolglose Beschwerde gegen eine Baugenehmigung für einen Kiosk an einem Badesee

  • VG Würzburg, 23.12.2019 - W 4 S 19.1534

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung bei unbestimmten Bauvorlagen und

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 1 CS 12.2118

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Nutzungsuntersagung; zweiter

  • VG Würzburg, 06.08.2021 - W 4 S 21.804

    Erfolgreicher Eilantrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts,

    Infolge der hiergegen vonseiten der Antragsgegner eingelegten Beschwerde (Az. 9 CS 20.2172) hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 die vorgenannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. September 2020 in den Ziffern I. und II. auf und lehnte den Antrag der Antragsteller auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. Dezember 2019 ab.

    Soweit sich die Antragsgegner darauf berufen, das Vorhaben halte die insoweit drittschützenden Mindestgrenzabstände (vgl. zum Drittschutz der Festsetzung: BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 25) zu deren Grundstück nicht ein, ist bereits festzustellen, dass eine Unterschreitung des Grenzabstands in Richtung des Grundstücks der Antragsgegner (Fl.Nr. ...2) nicht gegeben ist.

    Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2020 handelt es sich bei der entsprechenden Festsetzung um eine solche zur überbaubaren Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO), welche die zu den Straßen hin textlich und zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BauNVO ergänzt (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 23).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kam in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2020 (Az. 9 CS 20.2172) zu dem Ergebnis, die textliche Festsetzung des Bebauungsplans, welche ausdrücklich eine gleichmäßige, hälftige Verteilung der festgesetzten Mindestgrenzabstände auf die Nachbargrundstücke - vorbehaltlich anderweitiger Übereinkommen zwischen den beteiligten Grundstücksbesitzern - vorsehe, spreche für die Begründung eines nachbarlichen Austauschverhältnisses in der Form einer gleichmäßigen Lastenverteilung zwischen den Grundstücksnachbarn und damit für einen Drittschutz der entsprechenden Festsetzung.

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Warum die Festsetzung einer Baugrenze durch die Formulierung eines Mindestabstands zu einem Gewässer von § 23 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der Baugrenzen ausdrücklich nennt, nicht gedeckt sein soll, legt die Beschwerdeführerin bereits nicht nachvollziehbar dar (zur Festsetzung von Mindestgrenzabständen etwa BayVGH vom 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 23); im Zulassungsvorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof spricht sie vielmehr selbst davon, dass es sich bei der Festsetzung des Mindestabstands um "eine Festsetzung[ ] einer überbaubaren Grundstückflache auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB" handle (S. 12 der Zulassungsbegründung).
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren

    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragsteller hatte Erfolg (BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172).

    Die zulässige Beschwerde der Antragsteller, hinsichtlich deren Bezeichnung und der übrigen Beteiligten der Senat an deren Stellung im Ausgangsverfahren festhält (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 18 m.w.N.), hat keinen Erfolg.

    aa) Zwar dürften die Festsetzungen zum Mindestgrenzabstand hier ausnahmsweise drittschützenden Charakter haben (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 24.11.2023 - 15 CS 23.1816

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einfamilienhauses -

    Letztlich ausschlaggebend ist zwar eine wertende Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs; günstige Auswirkungen einer Festsetzung auf die Nachbargrundstücke reichen zur Annahme eines Nachbarschutzes aber nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 CS 21.817

    Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen

    Denn bei nachbarschützenden Festsetzungen führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 27 m.w.N.; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 15 ZB 23.579

    Erfolglose Anhörungsrüge - Tekturgenehmigung

    Im Beschluss vom 8. März 2023 (BA S. 4) wird - worauf die Klägerin in ihrer Begründung zur Anhörungsrüge auch zutreffend Bezug nimmt - hierzu ausgeführt, dass die "Festsetzung des Abstandsmaßes von 10 m (...) hier die zur Paar und zum Umlaufgraben festgesetzten Baugrenzen dahingehend" ergänzt, "dass textlich weitere Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen in Form von Mindestgrenzabständen zu den Grenzen des Gewässers bzw. dem Umlaufgraben festgesetzt wurden" (vgl. auch BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 9 CS 21.2175

    Nachbarklage gegen SB-Markt - Änderung eines Eilbeschlusses

    Der im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten gegenüber dem Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kann durch das Prozessrecht auch ohne Änderung der Bezeichnung der Beteiligten Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Wohnhausumbau

    Faktisch günstige Auswirkungen einer Festsetzung auf die Nachbargrundstücke reichen zur Annahme einer nachbarschützenden Wirkung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 24; B.v. 19.11.2015 - 1 CS 15.2108 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 04.06.2021 - Au 5 S 21.50092

    Irak: Dublin Italien; Abänderung des ursprünglichen Beschlusses auf aufschiebende

    23 1. Das Gericht hält es jedenfalls bei zwei beteiligten Parteien (Kläger und Beklagte bzw. Antragsteller und Antragsgegnerin) für sachgerecht, die Beteiligten mit der Stellung im Verfahren zu bezeichnen, die sie im noch offenen Klageverfahren haben bzw. im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO hatten (BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 9 CS 20.2172 - juris Rn. 18 m.w.N.; Änderung der Beteiligtenstellung im Verhältnis Kläger, Beklagter und Beigeladener im Rahmen einer Baunachbarklage: BVerwG, B.v. 7.1.2016 - 4 VR 3.15 - juris Rn. 4).
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